Urteil
Autohersteller dürfen ihre Kunden durch großzügige Garantieversprechen an ihre Vertragswerkstätten binden
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer 30-Jahres-Garantie gegen Durchrosten für Mercedes-Autos entschieden.
Es benachteilige die Kunden nicht unangemessen, wenn Garantieansprüche davon abhängig seien, dass regelmäßige Wartungen in Mercedes-Benz-Werkstätten vorgenommen würden, heißt es in einem Urteil vom Mittwoch (12.12.). Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Mercedes-Fahrers ab, der Ansprüche wegen Roststellen an der Heckklappe geltend machte, sich aber nicht an die Wartungsvorgaben gehalten hatte.