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A3Q Info

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Registrierungsdatum: 4. Oktober 2007

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Friday, 14. December 2007, 09:27

Änderungen für Autofahrer im Strassenverkehr. Was kommt 2008?

Änderungen für Autofahrer im neuen Jahr

Im kommenden Jahr müssen sich Autofahrer auf einige Änderungen einstellen. Unter anderem drohen Fahrverbote in Umweltzonen, die Bußgelder für Verkehrsvergehen steigen und Versicherungsnehmer genießen mehr Rechte.

Die ersten Umweltzonen sollen bereits zum Jahreswechsel eingerichtet werden. Den Anfang machen unter anderem Berlin und Köln, weitere Großstädte folgen im Lauf des Jahres. Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette dürfen dann Bereiche der Innenstädte nicht befahren. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Feinstaubbelastung. Plaketten erhalten Halter von Pkw, die mindestens die Schadstoffnorm Euro 2 erfüllen, bei Werkstätten und TÜV-Stationen. Wer ohne Plakette in den ausgeschilderten Bereichen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen.

Rasern, Dränglern und alkoholisierten Fahrern drohen ab dem Frühjahr höhere Bußgelder, meist ist fast doppelt so viel zu zahlen wie bislang. Wer innerorts 26 km/h zu schnell fährt, zahlt laut Automobilclub ACE künftig 100 Euro statt 60 Euro. Höhere Strafen für Falschparker dürfen Kommunen ab Anfang 2008 verhängen, wenn das Fahrzeug den Verkehr behindert oder Rettungswege blockiert. Für Mitte des Jahres ist eine weitere Erhöhung angekündigt. Höhere Preise sollen auch für die Hauptuntersuchung (HU) bei TÜV oder Dekra anfallen, statt 48 Euro dürfte sie dann knapp 53 Euro kosten.
Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen wird als Option eingeführt und den theoretischen Teil der Führerscheinprüfungen wird man demnächst am Computer ablegen.

Auch bei der Kfz-Versicherung gibt es Neuerungen. So regelt das Versicherungsvertragsrecht unter anderem den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit neu. Bislang ging der Versicherungsnehmer häufig leer aus, wenn sich die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit berufen hat. Künftig muss die Versicherung den Grad der Fahrlässigkeit einschätzen und dementsprechend zahlen.

Außerdem sollen Opfer einer Unfallflucht künftig den Schaden am eigenen Auto ersetzt bekommen. Laut ACE tritt dafür ein Verkehrsopferhilfe-Fonds der Autoversicherer ein. Dieser zahlt künftig zudem bei Schäden durch ein unversichertes Fahrzeug. Einschränkung: Das Opfer muss "erheblich verletzt"
worden sein und es ist keine Vollkaskoversicherung vorhanden, die für die Kosten eintritt.

Mofas dürfen ab 2008 außerorts Radwege benutzen. Bislang war das nur auf speziell gekennzeichneten Strecken möglich. Gemeinden können den Zweitaktern aber mit dem Zusatzschild "Keine Mofas" die Fahrt verbieten. Autokindersitze ohne die Prüfnorm 44/03 oder 44/04 dürfen ab April nicht mehr verwendet werden; davon sind besonders Modelle betroffen, die vor September 1995 hergestellt wurden.

Vorerst nicht zu erwarten ist eine Neuregelung der Kfz-Steuer. Diese dürfte frühestens 2009 in Kraft treten. Auch das vieldiskutierte Tempolimit für die Autobahn kommt, wenn überhaupt, nicht mehr 2008. Die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland ist noch nicht in nationales Recht umgesetzt und wird auch im kommenden Jahr noch nicht erfolgen. Eine Ausnahme bildet Österreich.

Quelle: AMS