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JulianA3

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Sunday, 13. November 2005, 12:44

Kaskoversicherung -------Trügerischer Schutz ------

Wie sich Versicherer aus der Pflicht stehlen

Zitat Rasthaus 12.11.05


Der Begriff Vollkaskoversicherung ist für Michael Köpke aus Schweinfurt ein Reizwort. Dass er gegen seine Autoversicherung vor Gericht ziehen muss, hat der Besitzer eines Sportgeschäftes lange für unmöglich gehalten.

Rückblick: Wie jeden Abend parkt Michael Köpke seinen VW Bus vor seinem Haus. Da die Straße ein starkes Gefälle hat, zieht er auch die Handbremse an. Stunden später fegt ein heftiger Sturm über Schweinfurt. Dann passiert es. Der Bus setzt sich selbstständig in Bewegung, rollt die Straße entlang und kracht gegen die Gartenmauer des Nachbarn.

Da das Fahrzeug noch relativ neu war und einen hohen Wert hatte, machte sich Michael Köpke keine Gedanken, denn das Fahrzeug war Vollkasko versichert. Und die Versicherung wird das schon irgendwie regeln. Doch Fehlanzeige. Obwohl die Handbremse angezogen war, beruft sich die Vollkaskoversicherung auf grob fahrlässiges Verhalten und will keinen Cent zahlen.

Grob Fahrlässig. Das Zauberwort für die Kaskoversicherer, wenn sie zahlen sollen. Denn wird ein Kaskoschaden wegen grober Fahrlässigkeit verursacht, ist der Versicherungsschutz dahin - die Assekuranz muss nicht für den Schaden aufkommen.

Für die Unternehmen geht es dabei um viel Geld. Im vergangenen Jahr zahlten sie Vollkaskoschäden über 4 Milliarden Euro. Doch wie schnell sich die Unternehmen mitunter aus der kostspieligen Affäre ziehen wollen, zeigt ein aktueller Fall. Ein Autofahrer erlaubte sich während der Fahrt einen kurzen Seitenblick zur Landkarte auf dem Beifahrersitz. Grob fahrlässig, meinte die Versicherung und lehnte die Kostenübernahme ab, als es dadurch zum Unfall kam.

Zu Unrecht, entschied das Landgericht Aschaffenburg. In der Urteilsbegründung heißt es treffend:

"Würde man in allen Fällen von kurzer Unaufmerksamkeit grobe Fahrlässigkeit annehmen, hätte der Vollkaskoschutz für den Versicherten Sinn und Zweck verloren."

Auch Michael Köpke muss um sein Recht kämpfen. Für seinen Anwalt ist die Sache eindeutig. Ein Gutachten bestätigt, dass die Handbremse angezogen war. Zwar nicht fest genug, um auch dem Sturm zu trotzen, aber grob fahrlässig war das nicht gewesen.

Rechtsanwalt Michael Beck erklärt:

"Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass nicht nur was falsch gemacht wird, sondern dass es ein eklatanter Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht im Verkehr ist. Dass es wirklich ein unentschuldbares Fehlverhalten ist, das jemand wirklich alles außer acht lässt, was wirklich geboten erscheint. Wenn es auf die Handbremse bezogen wird, dann ist eine gezogene Handbremse ausreichend dafür, dass eben keine grobe Fahrlässigkeit bejaht werden kann, weil es nicht auf das Maß oder wie stark die Handbremse gezogen wird ankommen darf."

So sahen das auch die Richter am Landgericht und ein halbes Jahr später sogar am Oberlandesgericht. Sie gaben Michael Köpke Recht und verdonnerten die Versicherung zum Zahlen.

Keine Chance auf Kaskoschutz hat allerdings, wer zum Beispiel während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefoniert und dadurch einen Unfall baut. Seinen Kaskoschutz verliert auch, wer im Handschuhfach stöbert, unaufmerksam fährt und die Hände vom Lenkrad nimmt.

Dennoch: Grob Fahrlässig oder nicht, ist pauschal nur schwer zu sagen. Oft sind die jeweiligen Umstände ausschlaggebend.

Teile der Branche zeigen allerdings, dass es auch anders geht. Marktführer Allianz beispielsweise verzichtet seit kurzem auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ausgenommen davon sind nur Schäden, die durch Alkohol oder Drogen am Steuer verursacht werden oder wenn das Auto geklaut wird, weil zum Beispiel der Schlüssel im Zündschloss steckt.
Neben der Allianz bieten diesen sogenannten "erweiterten" Vollkaskoschutz unter anderen auch die HUK-Coburg, die Axa, die VHV, und die DBV-Winterthur an. Allerdings lassen sie sich diesen wirklichen Vollkaskoschutz meist extra bezahlen