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vasquez

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Friday, 27. May 2016, 08:08

Wenn nichts mehr hilft, hilft Null Toleranz

Da gegen "Raser"angeblich nichts mehr hilft, setzt die Stadt Köln auf eine Null-Toleranz-Strategie. Die Polizei kann z.B. auffällige Autos sofort vor Ort beschlagnahmen und dem TÜV vorführen - auf Kosten des Besitzers. Glaubt man dem Bericht, so hat die Stadt damit Erfolg.

Das Video hat es in sich. Methoden und Thesen der Polizei werden nicht hinterfragt und kommentarlos durchgereicht. Passt schon. Messung der Auspuff Lautstärke mit dem Handy oder Gaspistolen als Indiz für Verknüpfungen zum kriminellen Milieu? Im Video behauptet die Polizei z.B. 98% der Beschlagnahmungen und anschließenden Vorführungen beim TÜV waren gerechtfertigt, was ist mit den verbliebenden 2% - werden die entschädigt?

Mich erinnert das an dieses Video. Auf den ersten Blick klingt das alles einleuchtend, wichtig und richtig doch wehe man denkt drüber nach.

Es geht hier nicht um die Raser, sondern um die Berichterstattung. Videos wie dieses oder dieses haben den Charakter von manipulativen Auftragsarbeiten und nicht von seriösem Journalismus.

coolhard

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Freitag, 27. Mai 2016, 10:35

manipulativ ist die Presse und Berichterstattungen längst, egal welchen Bereich man betrachtet.
Die Geräuschmessung ist eh für den A....da es hierzu klare Normen gibt, wie eine derartige Messung erfolgen muss und eine APP ist kein anerkanntes Messmittel.
Hier werden natürlich geballt extreme Fälle aufgeführt, welche ich natürlich auch nicht gut heißen kann.

Naja, auf der Theo in Stu hat unser BGM nun Presse wirksam neue Blitzer Säulen eingeweiht, angeblich wegen der Theo Poser und Raserei.
Nachts werden diese auf 30 getrimmt bei ansonsten 50. Naja und nun hat man wieder eine schnelle Einnahmequelle für die Allgemeinheit. Bis die ersten das blicken sind schon etliche rein gedonnert...war doch immer 60.... :D Wer will gibt halt zwischen den Säulen Gas. Zumal, bei dem was da los war, ging da eh nix schneller als 30.....bis auf typische Phasen
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earlgrey

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Freitag, 27. Mai 2016, 12:23

Schon vor 7 Jahren in München:
Polizeikontrolle eines langsam fahrenden Astra 75 PS (meine Tochter) . Alles eingetragen,laut Polizei muß der aber zu laut sein ,da Kn Pilz und
Sebring Endtopf montiert. Die Kombi hatte zwei HU mit Diskussionen überstanden bis dato.
Polizei ordnet an:
Stillegung
Abschleppen
Verwahrstelle übers WoEnde
Geräuschgutachten.

Gerichtsverfahren über ADAC : abgebrochen wegen Richterglauben an Gutachten.
1400 € von ADAC übernommen,90 € Bußgeld und Punkte blieben.

coolhard

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Freitag, 27. Mai 2016, 12:47

Andere AGA und Pilz Kombi muss eingetragen sein, egal wie stark das Fahrzeug ist.
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Freitag, 27. Mai 2016, 12:50

wie ich earlgrey damals, als er mir das mal erzählt hatte, verstanden habe, ist ja bei dem Kübel alles eingetragen, in der beschriebenen Kombination... Und den cops wars trotzdem Latte.
Mutig ist, wer Durchfall hat und trotzdem furzt..

HerbertW

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Freitag, 27. Mai 2016, 14:15

Verfahren eingestellt? Und das mit den Punkten und den 90,- hast Du geschluckt?
Denen hätte ich die Taxi Rechnung usw. alles in Rechnung gestellt und eingeklagt.

Dazu noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Herrn in Grün :cursing:

90 € Bußgeld und Punkte blieben.


Ich bin froh das ich meine wilde Zeit schon lange hinter mir habe! Ende der 70er Anfang der 80er haben wir unsere Autos mit den org. Federn tiefer gelegt......... :D :D

coolhard

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Freitag, 27. Mai 2016, 15:13

stauchen nannte man das, hat wunnebar gefunzt ohne je Brüche oder was zu haben. Optimal war es dann eine andere Feder aus dem Regal der VAG zu nehmen und die zu bearbeiten, das hat dann auch noch einiges gebracht + andere Stoßdämpfer ;)
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Freitag, 27. Mai 2016, 16:33

Es war alles eingetragen ,was man eintragen lassen konnte.Endtopf hatte ABE ,Pilz war eingetragen beim TÜV. Ist schon so lange her,daß damals in den Gutachten keine Auflagen/Ausschluß bzgl anderer Veränderungen/Kombi bestanden.Das kam erst bei späteren Gutachten.

Ich habe ja damals schon so den Verdacht gehabt,daß dort schön Geld gemacht werden sollte Polizei,Abschlepper,Verwahrstelle,TÜV Gutachten,neue ABE usw.
Über ADAC Rechtsschutz Einspruch ,so kam ich als Halter (nur auf dem Papier)wegen langjährigem Überlassen des Wagens zur Eigennutzung aus der Haftung.
Im Verfahren sagte der TÜV Ing zur Geräuschmessung : zu laut und dazu noch ,das hätte man hören müssen.Damit sollte das Bußgeld wegen Absicht ver-
doppelt werden… Das konnte abgewendet werden. Als der Richter sagte ,er glaubt dem Gutachter,aber man könne ja weitermachen…da hat der ADAC
Rechtsschutz gemeint,da verteuert man das nur ohne Aussicht auf Erfolg.Hat die Kosten übernommen,eben bis auf Bußgeld + Punkte.Angeblich war ja auch die
Messung gut über dem Erlaubten,ich war leider bei der Messung nicht dabei.

Ist ja wie gesagt alles schon von 2009,der Astra schon weg ,die Punkte auch und ein A3 mit 1,8 TFSi seit 2011 an Bord.

Fazit: Ärger kann man auf viele Weise bekommen ,zu Recht oder Unrecht.Und die Polizei kann erstmal Stillegen,die werden ja nicht in Regress genommen.
Das juckt die nicht.Machtausübung ist halt was schönes,junges Mädchen im Dunkeln ohne Auto heulend stehen lassen .

Zur Begrifflichkeit: Verfahren wurde nicht eingestellt,sondern Urteil hingenommen. München ist diesbezgl eben auch schon etwas eigen..,lohnt nicht.

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Freitag, 27. Mai 2016, 17:19

nun muss ich nochmal nachfragen...war der Endtopf auch in Kombination mit dem Pilz eingetragen also nicht Pilz mit Eintragung + separate ABE? Das macht einen gewaltigen Unterschied. Ist auch ned anders als bei Felgen + Fahrwerk Änderungen.
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Freitag, 27. Mai 2016, 17:53

Auch bei Felgen stehen entsprechende Ausschlußkriterien oder Kombiverbote im Gutachten.Der Endtopf war mit EG Betriebserlaubnis bereits vorhanden,als
der Wagen dem Tüv zur Pilzeintragung vorgeführt wurde;da keine Einschränkung im Gutachten stand ,sah der TÜV weder bei derEintragung noch bei 2 folgende
HU ein Problem.Wäre dem so gewesen,wäre der Pilz rückgerüstet worden noch vor Ort (Teil lag ja zuhause).Ich persönlich habe dann später von den neuen
Gutachten gehört,bin aber auch von einer Besitzstandswahrung ausgegangen und der TÜV Vorführung..Zumal ich immer gepredigt habe,lass alles eintragen,dann ist gut.
Ist aber völlig egal,das Problem ist die Lautstärke (Nachmesssung),dann geht es nicht mehr um StVO sondern ums Emissionsschutzgesetz.Und damit gehts dann
weiter.
Für mich ist das abgeschlossen,auch diese Diskussion.Wollte nur zum post No1 bemerken,daß es das schon viel länger gibt und auch woanders.

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Freitag, 27. Mai 2016, 19:11

egal ob ABE etc. wenn in Kombination, muss es für den Fall der Fälle, der leider eingetreten ist, beides in Folge nochmal abgenommen werden. Sprich Gutachten wo beides in Kombination abgenommen ist. Da ist es egal , ob bei der HU etc. dass keiner bislang moniert hatte.

Aus diesem Grund ist mein Fahrwerk neben OEM - was immer geht - mit den OZ gemeinsam in Kombination abgenommen (1 Gutachten). Da gibbet auch keine Querelen und im Falle dass es doch zum Eklat kommt, kann man den abnehmenden Prüfer in Haftung nehmen. (so haben es mir 3 von unterschiedlichen Prüfstellen unabhängig voneinander bestätigt.
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Freitag, 27. Mai 2016, 19:45

Ist schon der Hammer, aber hast Recht, da kann man nichts machen.

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Friday, 27. May 2016, 20:23

Lieber Uwe ,wollte ja nichts mehr schreiben,aber Du verstehst es einfach nicht.In einer ABE wird immer explizit von sonstigem Serienzustand ausgegangen oder sonstige Auflagen werden festgelegt. und so steht es auch drin bei zB FW und Felgen usw. So steht es auch beim Pilz im späteren neuen Gutachten drin. Im alten eben nicht !!
Und es geht aucht nicht so um die HUs(bei denen immer dieses Problem diskutiert wurde und man es hätte lösen können) ,sondern auch um die Eintragung . Die hätte dann auch gar nicht erst erfolgen dürfen,denn beide Gutachten lagen ja dem TÜV vor.

Glaub einfach mal einem Älteren :D


Jetzt ist Schluß.






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Friday, 27. May 2016, 22:38

Lieber Rainer,

ja du hattest das Beispiel angeführt...

Es gibt allerdings keinen sonstigen Serienzustand, entweder es ist Serie oder nicht.
Eine ABE für Zusatz-/ Ersatzbauteile basiert rein auf der Serienbasis als Ersatz eines bestimmten OEM Bauteils oder auch einer bestimmten Ergänzung, Veränderung am Fahrzeug.

Und mit Dir Glauben hat das auch nix zu tun, sondern mit den Bestimmungen bei Veränderungen am Fahrzeug.

1. Veränderung Auspuff mittels mit zu führender ABE ,diese wird nach Prüfung dem Hersteller für serienmäßig hergestellte Fahrzeuge erteilt (alles gut) .
2. Veränderung Pilz deren EG eingetragen wurde, die EG-Typgenehmigung ist die Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugbauteils.

Hier treffen 2 etwas unterschiedliche Genehmigungen aufeinander, die auch inhaltlich anders zu betrachten sind.
Und das ist genau der Knackpunkt.

Enweder es hätte eine ABE geben müssen wo beide Bauteile aufgeführt in Kombination mit dem Serienfahrzeug geprüft gültig gewesen wäre. Gleiches würde für eine kombinierte EG gelten. (war nicht der Fall)
Das ist in der Regel auch nicht der Fall, da es einzelne Genehmigungen sind.

Ergo, es hätte beides in Kombination geprüft + eingetragen werden müssen und das ist, wenn ich deine Schilderungen lese nicht der Fall gewesen und daher auch das daraus resultierende Ergebnis.

" TÜV Sachverständiger: das hätte man hören müssen"...sorry ja, das hört man sehr wohl.
Ein korrekter Prüfer hätte das wahrscheinlich auch nicht in Kombi eingetragen, auch wenn du das hättest wollen. Die wissen auch, wo die Grenzen sind.
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Monday, 30. May 2016, 15:33

Wobei die Prüfstellen ihn oder seine Tochter hätten darauf hinweisen müssen. Wenn da schon diskutiert wurde, hätten sie gleich die Schlussfolgerung ziehen müssen, das der Pils ein zu tragen ist.
Man kann doch nicht verlangen, dass dem Verbraucher alle Eintragungsgesetze bekannt sind, deshalb geht man ja zu so einer Prüfstelle. Auch dem TÜV Prüfer hätte "auffallen müssen", dass der Wagen angeblich zu laut ist.

Ich bin da bei Rainer, das war Willkür und die haben einfach ihre "Macht" ausgeübt, dessen man machtlos ausgesessen ist, wie das Beispiel meiner Meinung nach gut zeigt.
Wer würde ein junges Mädchen im Dunkeln weinend an der Straße stehen lassen, menschlich ist so etwas unter aller Sau, so viel dazu das die Polizei dein Freund und Helfer ist!
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Monday, 30. May 2016, 15:59

Ich habe mit Rainer bereits nochmals via PN mich ausgetauscht.

Das war in der Tat eine Linke Nummer, da haben sich Prüfer zu seinen Lasten rein gewaschen auf Grund deren Verfehlungen.

Deshalb an alle, immer alles kombiniert eintragen lassen, egal ob ABE oder EG, dann ist man auf der sicheren Seite.
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Wednesday, 1. June 2016, 10:40

Ich hab noch was aktuell zu Pilz bzw. Lufi Anlagen und Sport Agas gefunden seitens einem Anbieter:

Verwendungsbereich:
Für Fahrzeuge mit Serienauspuff & Sportauspuff
Benzinmotoren: Für Schaltgetriebe & DSG
Dieselmotoren: Für Schaltgetriebe ( DSG in Vorbereitung)
(Fahrzeugzuordnung siehe beigefügte Typenliste)

Besonderheit:
raid hp bietet mit dem MAXFLOW PRO einen Sportluftfilter, der mit allen Auspuffanlagen, die eine EG-Betriebserlaubnis oder eine ABE haben, verbaut und eingetragen werden kann !

Ergo gemeinsame Abnahme und Eintragung erforderlich mit kann Option. Also wenn man einen beknackten Prüfer erwischt, könnte das auch ggf. nicht möglich sein.
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Wednesday, 1. June 2016, 19:51

Mit beknackten Prüfer kann ich in Düsseldorf ein Lied singen......................, ist heute zum Teil immer noch so.

Die haben in den 80er sogar Eintragungen in Zweifel gezogen, die vom Tuner getätigt wurden, weil Sie so was nicht kannten........ :cursing:
Da musste man erst telefonieren, dann wurde die Vorgesetzten angerufen vom Tuner, damit man mit einem und frischen TüV vom Hof fahren konnte

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Wednesday, 1. June 2016, 22:59

Problem ist, dass die die gesamte Pallette an Möglichkeiten gar nicht kennen können und bevor die was falsch machen und in der Haftung sind, lehnen die es besser ab, aus Angst ggf. was falsch zu machen.
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Thursday, 2. June 2016, 09:49

Problem ist, dass die die gesamte Pallette an Möglichkeiten gar nicht kennen können und bevor die was falsch machen und in der Haftung sind, lehnen die es besser ab, aus Angst ggf. was falsch zu machen.

Ganz ehrlich, wenn das wirklich so ist, dann machen sie einen falschen Job. Genauso wie Autoverkäufer, es heißt immer die können nicht alles im Kopf haben. Ne ganz ehrlich, das ist eine unmögliche Ausrede, entweder sie schaffen sich Hilfsmittel das sie es können oder sie sollen einen Job ausüben wo man nicht so viel im Kopf haben muss aber definitiv haben sie dann den falschen Job erwischt. Man kann doch nicht einfach Dinge abweisen, nur weil man die eigentlichen Möglichkeiten nicht kennt, damit würde man ja der Willkür unterliegen und dies würde die Idee eines TÜV vollkommen außer Kraft setzen. Natürlich gibt es immer Grauzonen oder Auslegungssachen aber die gundsätzlichen Dinge sollten allen Prüfern bekannt sein, ist dem nicht so ab zur Schulung oder in dem Moment vernünftig informieren wenn ein Kunde etwas möchte und er es nicht kennt. Einfach Abweisen aus Unwissen ist absolute Unfähigkeit!

@coolhard: Nicht falsch verstehen, der Absatz geht wegen des Zitats nicht gegen dich, nur darum das ich genau dieses Situationen die du benannt hast kenne und das grundsätzlich unmöglich finde das es so etwas gibt.
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