Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

JulianA3

Fortgeschrittener

  • »JulianA3« ist männlich
  • »JulianA3« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 227

Registrierungsdatum: 30. September 2004

Danksagungen: 7 / 2

  • Nachricht senden

1

Donnerstag, 24. Mai 2007, 09:26

Ihr Recht....als Businsasse



Gerichte sprechen Businsassen, die durch scharfe Bremsmanöver verletzt werden, dann Schadenersatz zu, wenn sie sich direkt nach dem Einsteigen und während der gesamten Fahrt einen sicheren Halt gesucht haben. Darauf verweist die Arag-Rechtsschutzversicherung. Allerdings sei der sichere Halt bei stehenden Gästen oft schwer nachweisbar. Anders liege der Fall bei sitzenden Fahrgästen. In einem konkreten Fall sei ein Businsasse bei einer Vollbremsung vom Sitz gefallen und habe sich verletzt. Das Oberlandesgericht München habe der Krankenversicherung des Unglücksraben Schadensersatz zugesprochen. Der Argumentation des Busunternehmers, der Fahrgast hätte in dem kaum besetzten Bus einen besonders sicheren Sitz mit zusätzlicher Möglichkeit zum Festhalten wählen können, wollten die Richter nicht folgen, heisst es in der Mitteilung der Versicherung weiter.

(Az.: 24 U 617/05)