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Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

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Saturday, 11. August 2007, 17:32

Grauzone Navi ,dürfen sie vor Radarfallen warnen?

2006 hat sich der Verkauf von Navigationssystem vervierfacht, auch weil diese Geräte für vergleichsweise wenig Geld eine Menge können: Zum Beispiel Tankstellen und Sehenswürdigkeiten finden oder auch Staus. Aber nicht nur das, spezielle Software macht es möglich, vor Radarfallen zu warnen. Doch das ist nicht erlaubt, und wer erwischt wird, für den kann es richtig teuer werden.

Wir sind unterwegs auf einer Bundesstraße. Mit an Board befindet sich ein mobiles Navigationsgerät. Angeblich kann es uns vor fest installierten Geschwindigkeits- und Ampel-Blitzern warnen. Und es funktioniert tatsächlich: Bereits einige hundert Meter vorher werden wir gewarnt. Eigentlich eine feine Sache, nur ist der Einsatz des Geräts überhaupt erlaubt? Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung hilft weiter. Seit 2002 steht im Paragraph 23: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen."

Für Verkehrsrechtsexperten eine klare Sache: Darunter fallen auch Softwarelösungen für Navigationssysteme. Der Gesetzgeber habe in Begründungen noch einmal deutlich gemacht, dass solch Warnsysteme auch in Verknüpfung mit Navigationssystemen verboten sind, erklärt Markus Schäpe vom ADAC. Wer dagegen verstößt, müsse mit einem Bußgeld von 75 Euro und 4 Punkten in der Verkehrssünderdatei rechnen.

Kurios: Obwohl der Einsatz verboten ist, dürfen die Warner in Deutschland ganz legal verkauft werden. So bieten die Hersteller die Zusatzfunktion munter weiter an - und wälzen das Problem auf den Kunden ab. Meist müssen die nämlich die Blitzersoftware erst aktivieren, um sie auch nutzen zu können. Dass sie sich damit strafbar machen, erfahren sie selten. Hersteller wie TomTom beispielsweise weisen nicht eindeutig auf das Verbot hin. Die Situation in Deutschland sei damit absolut unbefriedigend, findet Markus Schäpe. Es gibt ein gesetzliches Verbot, das in der Praxis kaum beachtet werde. Die Geräte lassen sich in Deutschland kaufen und die Hersteller scheuten nicht davor zurück, entsprechende Werbeaussagen aufzudrucken. In der Schweiz dagegen sei man seit Anfang 2007 deutlich konsequenter. dort dürfen solche Geräte überhaupt nicht mehr verkauft werden und die Polizei kontrolliere streng, ob ein solches Gerät im Auto eingebaut und benutzt wird.

Ob die Kunden hierzulande wenigstens beim Kauf der Produkte aufgeklärt werden, überprüft Rasthaus mit einer Stichprobe in Mainz. Beim MediaMarkt finden wir einige Navigeräte, die Radarwarnungen ermöglichen. Als wir nachfragen, ob das auch erlaubt sei, heißt es: Kein Problem. In Deutschland völlig legal. Gleiches erklärt uns auch der Berater bei Real. Weiß wenigstens der Fachhandel Bescheid? Wir fahren zu ATU. Das Unternehmen wirbt teilweise sogar mit der Blitzerfunktion. Ahnung hat man dennoch nicht, denn auch dort heißt es: Klar dürfe man das benutzen. Interessant wird es bei Conrad Electronics. Ein Kundenberater weiß zwar, dass der Einsatz verboten ist. Doch wenn man die Funktion nur auf dem Navi hat, sie aber während der Fahrt nicht benutzt, dann sei das in Ordnung.

Eindeutig falsch, bewertet Markus Schäpe. Das Verbot beziehe sich nicht nur auf die Benutzung, sondern auch auf das betriebsbereite Mitführen. Und damit meine der Gesetzgeber, dass man während der Fahrt mit wenigen Klicks das Gerät scharf schalten kann, so dass es dann die Mess-Stellen anzeigt. Deshalb müsse diese Funktion entweder auf diesem Gerät komplett gelöscht oder so deaktiviert sein, dass sie während der Fahrt nicht "scharf" geschaltet werden könne.

Die Hersteller mauern, der Handel hat keine Ahnung und der Dumme ist der Kunde. Zwar dürfte es die Polizei bei Kontrollen eher schwer haben, die illegalen Blitzerinfos zu entdecken, doch wer auf der sicheren Seite fahren will, sollte auf diese Zusatzfunktion verzichten. Wer sie bereits auf dem Navi hat, ist gut beraten, sie wieder zu löschen - deaktivieren allein reicht nicht, um dem drohenden Bußgeld zu entgehen

Quelle: Rasthaus
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Sunday, 12. August 2007, 23:04

Ach ja :

In Österreich sind solche Warnungen absolut legal und nicht verboten ;)