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JulianA3

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Monday, 24. September 2007, 11:00

Ihr Recht...... bei EU-Neuwagen-Kauf



Sind auf dem Tachometer eines in einem EU-Ausland gekauften PKW 307 km registriert, so handelt es sich nicht mehr um einen Neuwagen.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Überführungsfahrt ausdrücklich vereinbart wurde. Ansonsten ist ein Kilometerstand von bis zu 20 Kilometern akzeptabel.

Az.: OLG Düsseldorf, 1 U 55/06

Paramedic_LU

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Monday, 24. September 2007, 11:58

Bei EU-Wagen und Neuen vom Händler in Deutschland frag ich mich wie das hinkommen soll.
Selbst Audi sagt, dass bestimmte Typen mehr oder weniger vor der Auslieferung testweise Probe gefahren werden. Das könnten 40-70km sein.

Meiner hatte glaub 46km auf dem Tacho

Das passt nicht zusammen was die Richter faseln. Testen und nur 20km, geht schlecht
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