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Paramedic_LU

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Mittwoch, 31. Oktober 2007, 12:15

Urteil zu Unfall mit Radfahrern /// Betriebsgefahr eines Autos



Ein Autofahrer haftet bei Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern grundsätzlich selbst dann, wenn ihn keine Schuld trifft. Das Amtsgericht München erkannte gestern einer Radfahrerin Schmerzensgeld zu, obwohl sie im Dunkeln entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg gefahren war, ein Warnblinklicht an einer Garagenausfahrt ignorierte und dann in ein ausfahrendes Auto gekracht war. Die Betriebsgefahr, die vom Auto ausgehe, lege dem Fahrer nach ständiger Rechtssprechung zwei Drittel der Haftung auf. Nur weil die Radfahrerin die Verkehrsregeln grob missachtet hatte, senkte das Gericht den Haftungsanteil der Autofahrerin auf ein Drittel. Sie muss der Radlerin wegen ihrer Platzwunden und für Arztkosten 570.- Euro Schmerzensgeld zahlen und erhält von den 1057.- Euro Schaden am Auto nur 741.- Euro ersetzt.

Az.: 344 C 26559
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BrainRunner

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Mittwoch, 31. Oktober 2007, 13:32

So wie ich tagein tagaus in München die lebensmüden Radfahrer sehe ist das meiner Meinung nach eine Frechheit die Autofahrer grundsätzlich für schuldig zu erklären. Mich wundert es nur, dass nicht mehr passiert, was wohl auf die Reaktionszeit und Aufmerksamkeit der PKW-Fahrer zurückzuführen ist.
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Mittwoch, 31. Oktober 2007, 13:47

Das ist leider so Gesetz. Schon allein die tatsache dass Du ein Auto besteigst mit dem Zweck der Fortbewegung macht dich schon haftbar und zum Schuldigen. Du "könntest" ja wen an/totfahren. Is leider so.

http://www.kanzlei-hoenig.de/service/serv-verkehrsr/02-betriebsgefahr.html


In § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) hat der Gesetzgeber festgelegt, daß der Halter eines Fahrzeuges für einen Schaden, der mit einem Kraftfahrzeug verursacht wird, automatisch einzustehen hat und zwar, ohne daß ihn ein Verschulden am Zustandekommen des Unfalls treffen muß. Nach § 18 Abs. 1 StVG gilt dies auch für den Fahrer des Wagens.



http://212.114.150.52/haftung/unfallabwicklung_abc.php?abc_nr=64&bst_nr=8

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