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Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

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Sunday, 1. May 2005, 13:10

Wenn die Versicherung schummelt -Der Trick mit der Mehrwertsteuer

Insbesondere, wenn es ans Bezahlen geht, gibt es plötzlich Probleme mir der Versicherung. Wer als Unfallgeschädigter die Allianz gegen sich hat, merkt so manches Mal, dass es die problemlose Schadensregulierung - wie übrigens auch bei anderen Versicherungen - wohl nur im Werbespot gibt. Zum Bespiel, wenn man sich den Schaden ausbezahlen lassen möchte. Werner Olbertz hat das am eigenen Leib erfahren. Nach einem unverschuldeten Unfall war sein Auto ein Totalschaden. Von dem Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug wollte die Allianz 16 Prozent Mehrwertsteuer abziehen. Werner Olberts zog vor das Amtsgericht Eschweiler und bekam Recht - obwohl seit 2 Jahren bei der Regulierung von Verkehrsunfällen nur noch die Mehrwertsteuer erstattet wird, die tatsächlich anfällt.

Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung - nach Gutachten wenn nicht repariert oder gekauft wird), kann sie also abgezogen werden. Fraglich vor Gericht war, wie man die Höhe des Abzugs berechnet.

Rechtsanwalt Benedikt Schultheis erklärt:

"Die Bedeutung liegt einfach darin, dass der Geschädigte sich nicht mehr vom Wiederbeschaffungswert beziehungsweise Restwert 16 Prozent Mehrwertsteuer abziehen lassen muss, sondern lediglich 2 Prozent. Und das ist für den Geschädigten, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, ja schon ein himmelweiter Unterschied. Das mag an dem einen oder anderen Sachbearbeiter liegen, der es entweder nicht begriffen hat oder es mal versuchen will."

Das Zauberwort hierbei lautet Differenzbesteuerung.

Der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten beträgt
11.000Ö
Laut Versicherung müssen davon 16 Prozent Mehrwertsteuer abgezogen werden, nämlich
1.517Ö
Macht unter dem Strich
9.483Ö


die die Versicherung noch bezahlt.

Diese Rechnung der Versicherung ist aber falsch. Denn der Autohändler kauft ein gebrauchtes Auto in der Regel von Privat - also ohne Mehrwertsteuer. Auf diesen Ankaufpreis schlägt er dann seinen Gewinn für den Verkauf drauf. Und nur dafür muss er selbst Mehrwertsteuer zahlen.

Wiederbeschaffungswert:
11.000Ö
Gewinnspanne Händler:
1.500Ö
Hiervon sind 16% Mehrwertsteuer:
207Ö


Das nennt man "Differenzbesteuerung". Auf die Gesamtsumme berechnet sind das dann keine 16 Prozent, sondern nur 2 Prozent. Demnach muss die Versicherung 10.793.- Euro zahlen.

Der Unterschied zu der falschen Rechnung der Versicherung ist beträchtlich: 1.310.- Euro.

Als bisher höchstes Gericht hatte das Oberlandesgericht Köln vor 2 Monaten zu entscheiden, welcher Mehrwertsteuersatz anzusetzen ist. Das Urteil ist richtungsweisend.

Rüdiger Pamp, Richter OLG Köln erklärt:

"Der Senat hat diese Frage dahin beantwortet, dass er sagt, in der Regel sind allenfalls diese 2 Prozent Mehrwertsteuer absetzbar, weil dem Geschädigten ja nicht zwingend angesonnen werden kann, ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen, das der Regelbesteuerung unterliegt, er kann ja auch eins anschaffen, das dieser Differenzbesteuerung unterliegt."

Das heißt: Es ist fast immer falsch, wenn in einem Gutachten beim Wiederbeschaffungswert 16 Prozent Mehrwertsteuer abgezogen werden. Aber - so haben wir herausgefunden - nicht alle Gutachter kennen diese Rechtsprechung. Die Branche ist verunsichert.

Fachleute schätzen, dass jedes Jahr rund 1 Million Autofahrer betroffen sind. Es geht um Millionenbeträge. Einer der Gründe für den Verkehrsgerichtstag in Goslar vergangene Woche für Klarheit zu sorgen. Seine deutliche Empfehlung: Bei der Differenzbesteuerung den Mehrwertsteuersatz pauschal mit 2 Prozent anzusetzen.

Urteile und Aktenzeichen:

OLG Köln, Urteil vom 05.12.2003, Az: 19 U 85/03

AG Eschweiler, Urteil vom 09.01.2004, Az: 25 C 201/03
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